EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung – Bedeutung für Handwerksbetriebe
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass Firmen europaweit die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen systematisch erfassen müssen. Alle Unternehmen werden also Systeme zur Arbeitszeiterfassung einrichten müssen.